Allgemeine Geschäftsbedingungen der HelloNina AG
1 Zweck und Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen von HELLONINA AG für ihre Kunden, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
1.2 Der Auftraggeber anerkennt mit Erteilung eines Auftrags die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von HELLONINA AG. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integrierender Bestandteil aller Offerten und Auftragsbestätigungen von HELLONINA AG. Sie haben Vorrang vor allfälliger allgemeinen Auftrags- und Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
2 Gegenstand, Zustandekommen sowie Umfang und Ausführung des Auftrags
2.1 Betreffend Inhalt, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag mass- gebend. Der Auftrag ist grundsätzlich separat und schriftlich zu vereinbaren.
2.2 Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung und gemäss den internen Qualitätsstandards von HELLONINA AG mit der gebotenen Sorgfalt ausgeführt.
2.3 HELLONINA AG ist berechtigt, Mitarbeiter, sachverständige externe Berater, Unternehmen und Institutionen zur Ausführung des Auftrags beizuziehen, die im Auftrag und für Rechnung von HELLONINA AG tätig sind (Recht zur Substitution).
3 Informationsaustausch
3.1 Die Parteien verpflichten sich, Stillschweigen zu wahren über alle vertraulichen Informationen, von denen sie anlässlich oder in Zusammenhang mit der Entgegennahme oder Erbringung von Leistungen im Rahmen der Abwicklung des Auftrages Kenntnis erlangen. Als vertraulich haben alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse zu gelten, die zumindest in ihrer konkreten Anwendung im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses nicht allgemein bekannt oder nicht öffentlich zugänglich sind. Ausgenommen hiervon ist die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur notwendigen Wahrung berechtigter eigener Belange, soweit die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verpflichtung zur Verschwiegenheit unterliegen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht über die Beendigung des Auftrages hinaus fort. Die vorstehende Verpflichtung hindert HELLONINA AG nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Auftraggeber unter Wahrung der Verschwiegenheit.
3.2 HELLONINA AG kann die ihr zur Kenntnis gelangenden Informationen - insbesondere auch die personenbezogenen Daten des Auftraggebers - EDV-technisch verarbeiten respektive durch Dritte verarbeiten lassen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten zur Abwicklung und Pflege der Geschäftsbeziehungen durch HELLONINA AG verwendet und zu diesem Zweck auch an Drittpersonen weitergegeben werden können. Dadurch werden die Informationen auch für Personen zugänglich, die im Rahmen des Verarbeitungsprozesses Systembetreuungs- und Kontrollfunktionen wahrnehmen. HELLONINA AG stellt sicher, dass die entsprechenden Personen ebenfalls der Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit unterliegen. Dabei sind die Anforderungen des Datenschutzes durch geeignete organisatorische und technische Massnahmen stets zu erfüllen.
4 Verwendungsrecht und Weitergabe fachlicher Äusserungen von HELLONINA AG
4.1 Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrags von HELLONINA AG abgegebene Stellungnahmen, Berichte, Gutachten usw. nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe derartiger fachlicher Äusserungen von HELLONINA AG an einen Dritten bedarf der vorgängigen Zustimmung von HELLONINA AG.
4.2 Die Verwendung fachlicher Äusserungen von HELLONINA AG zu Werbezwecken ist ohne vorgängige Zustimmung von HELLONINA AG unzulässig.
5 Zustellungen von HELLONINA AG
Zustellungen von HELLONINA AG gelten als erfolgt, wenn sie an die letzte vom Auftraggeber bekanntgegebene Adresse abgesandt bzw. gemäss seinen Weisungen zu seiner Verfügung gehalten worden sind. Als Zeitpunkt des Versandes gilt das Datum der sich im Besitz von HELLONINA AG befindlichen Kopien oder Versandlisten.
6 Beanstandungen, Haftung und höhere Gewalt
6.1 Beanstandungen aus dem Auftrag sind umgehend zu rügen. HELLONINA AG ist Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
6.2 HELLONINA AG haftet dem Auftraggeber gegenüber nur für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Das Vorliegen von rechtswidriger Absicht oder grober Fahrlässigkeit ist vom Auftraggeber, der daraus eine Forderung ableiten möchte, nachzuweisen.
6.3 Diese Haftungsbeschränkung gilt ebenfalls für alle Personen, denen HELLONINA AG die Besorgung von Geschäften befugtermassen übertragen hat.
6.4 Im Falle der Substitution beschränkt sich die Haftung von HELLONINA AG auf die gehörige Auswahl, Instruktion und Überwachung des Dritten.
6.5 Der E-Mail-Verkehr von und mit HELLONINA AG erfolgt über öffentliche, nicht speziell geschützte Datenübertragungsnetze. HELLONINA AG lehnt jede Haftung für Schäden ab, die dem Auftraggeber infolge von Übermittlungsfehlern, technischen Mängeln, Störungen oder Eingriffen in die Einrichtungen der Netzbetreiber entstehen.
6.6 Im Schadenfall ist die Haftung von HELLONINA AG auf die Höhe des dreifachen bezahlten Jahreshonorars begrenzt. Dies gilt auch für den Fall der Substitution.
6.7 Bei höherer Gewalt ist diejenige Partei, die deswegen ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, in keiner Weise gegenüber dem Vertragspartner schadenersatzpflichtig. Sie ist von ihren vertraglichen Verpflichtungen entbunden, solange und soweit die höhere Gewalt andauert. Fällt die höhere Gewalt weg, treten die vertraglichen Rechte und Pflichten wieder in Kraft, es sei denn, die höhere Gewalt daure mehr als ein Jahr. In diesem Fall ist die Partei, die von der höheren Gewalt nicht betroffen ist, berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Vertrag mit schriftlicher Mitteilung zu widerrufen bzw. zu kündigen.
7 Geistiges Eigentum, Lizenzen
Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an den von HELLONINA AG im Rahmen der Abwicklung des Auftrages angefertigten Unterlagen, Produkten oder sonstigen Arbeitsergebnissen sowie dem dabei entwickelten oder verwendeten Knowhow stehen ungeachtet einer Zusammenarbeit zwischen HELLONINA AG und dem Auftraggeber ausschliesslich HELLONINA AG zu. Ausgenommen hiervon sind allgemein zugängliches Fach- und Methodenwissen.
8 Honorar und Auslagenersatz, Zahlungsbedingungen, Rückbehaltungsrecht
8.1 Das Honorar wird auftragsspezifisch individuell vereinbart. Ist aus der Vereinbarung nichts anderes ersichtlich, so hält sich das neben dem Auslagenersatz geschuldete Honorar an branchenübliche Honorarsätze. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich verrechnet.
8.2 HELLONINA AG kann angemessene Vorschüsse auf Honorar und Auslagen verlangen sowie Akontorechnungen für bereits geleistete Arbeiten und Auslagen stellen.
8.3 Das Verrechnungsrecht des Auftraggebers wird ausgeschlossen.
8.4 Für die Geltendmachung von Forderungen gegenüber dem Auftraggeber aus dem Auftragsverhältnis ist HELLONINA AG von der Schweigepflicht und vom Berufsgeheimnis befreit.
8.5 Mehrere Auftraggeber haften HELLONINA AG gegenüber als Solidarschuldner .
9 Beendigung des Auftrags
9.1 Der Auftrag endet durch Erfüllung bzw. Erbringung der vereinbarten Leistung(en), durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Widerruf bzw. Kündigung gemäss Ziffer 9.2.
9.2 Sowohl der Auftraggeber als auch HELLONINA AG können das Auftragsverhältnis jederzeit kündigen. Falls der Auftrag schriftlich erteilt wurde, hat der Widerruf oder die Kündigung ebenfalls schriftlich zu erfolgen.
9.3 Handelt es sich beim Auftraggeber um eine natürliche Person, so erlischt der Auftrag im Falle ihres Todes, der Verschollenerklärung oder ihrer Handlungsunfähigkeit nicht. Fällt der Auftraggeber in Konkurs oder wird ein ähnliches Verfahren über ihn eröffnet, erlischt der Auftrag erst nach dessen Widerruf bzw. Kündigung durch HELLONINA AG oder die zuständigen Behörden.
10 Aufbewahrung und Herausgabe von Arbeitsergebnissen und Unterlagen
Vorbehältlich längerer gesetzlicher Fristen hat HELLONINA AG die Unterlagen für die Dauer von 10 Jahren nach Beendigung des Auftrags aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Ablauf dieses Zeitraumes, wenn HELLONINA AG den Auftraggeber schriftlich aufgefordert hat, die Unterlagen in Empfang zu nehmen und der Auftraggeber dieser Aufforderung nicht binnen 6 Monaten, nachdem er sie erhalten hat, nachgekommen ist.
11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Anwendbar ist schweizerisches Recht.
11.2 Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen, ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten ist Zürich, der Hauptsitz der HelloNina AG. HELLONINA AG hat indessen auch das Recht, den Auftraggeber beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes / Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
12 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
HELLONINA AG behält sich vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Diese Änderungen oder Ergänzungen werden dem Auftraggeber auf dem Zirkularweg oder auf andere geeignete Art und Weise bekanntgegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.
13 Gültigkeitsvorbehalt
Sollte eine der vorliegenden Klauseln ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Die ungültigen Bestimmungen sind durch wirtschaftlich möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmungen zu ersetzen.
01.01.2021